Hier die aktuelle Fassung des Gesellschaftervertrages. Mit den Änderungen ist es jedem Gesellschafter freigestellt, ob er an der Helmschau teilnimmt, ob er Frauen, die sich Ritterinnen nennen, in den Schranken verprügelt oder aber doch lieber ein Gedicht vorträgt.

Hier der Vertrag:

So die Edlen Bretoniens, Marturiens und Westerholds vor ihren Heeresschilden standen und zu vorerst gemeinsam die Grundfesten des Bündnisses gegen die finsteren Heerscharen Mythodeas bildeten, doch Ehrlosigkeit, Untreue und Wankelmut die Bewohner dieses neuen Kontinents prägten, so wart der Schrei nach der Rückbesinnung fränkischer Tugenden laut.

Lebe mit Herz, Ehre und Leidenschaft

Und so die Lords Geoffrey of Finchley, Marvin von Westerhold, Grimbold von Angarzmingoll, Jacque de Idou und Kherik de Vipoint diesen Schrei vernahmen und eine ritterliche Bruderschaft eingingen, so wart ihnen bewusst, dass diese Tugenden auch andere Menschen lehren und prägen sollen. Um diese auch in andere Reiche zu tragen, gründen die hohen Herren die Compagnie de tournoi en l'honneur de Saint Reginald. denn kein anderer Heiliger symbolisierte zu Lebzeiten all jene Tugenden, denen es nachzueifern galt.

1. Gesellschafter
Ein jeder Gesellschafter stehe für die Gesellschaft und für die Tugenden, die sie darstellt. Ein jeder habe die gleichen Rechte, doch gebe er diese Rechte in Vertrauen in seinen Rittersfreund in bestimmten Aufgaben ab. Beschlüsse, die maßgeblich für die Gesellschaft sind, sollen einvernehmlich, wenn notwendig in einfacher Mehrheit bestimmt werden. Doch solle ein jeder Ritter in seinem Handeln sein und soll nicht von seinen Ritterfreunden hierfür gescholten werden.

2. Ziel der Gesellschaft
Die Gesellschaft solle in die Welt tragen, dass Ehre und Leidenschaft Tugenden sind, welche einen Ritter des Blute Reginalds ausmachen. Kein Kampf sei nicht gefochten, keine Forderung ausgeschlagen, kein Wein nicht getrunken, kein Kuss nicht erwidert. Doch Ehre sei auch Pflichtgefühl, gegenüber seinem Land, seinem Herrscher, seiner Familie und seiner Verantwortung.

3. Regeln
Für die einzelnen Gesellschafter gelten die Turnierregeln seines eigenen Landes. Sollte es der Ehre der Gesellschaft, des Gastgebers und den Tugenden zu Teil werden, können die Gesellschafter auch andere Regeln befolgen.

4. Zahlungen
Ein jeder Gesellschafter soll vor dem Turnier 20 Kupfer, 5 Silber und 1 Gold an den Schatzmeister zahlen; auf dieser den Verpflichtungen der Gesellschaft nachkommen soll. Die Zahlen entfallen, so der Schatzmeister bestimmt, dass die Truhen aufgrund früherer Zahlungen und Turniergelder ausreichend gefüllt seien.

5. Ämter
Ein jeder bringe seine Stärken und Qualitäten in die Gesellschaft ein und unterstütze mit diesen seine Ritterbrüder. Die Ämter sollen für jedes Turnierjahr aufs Neue bestimmt werden. Als Turniermeister sei Geoffrey of Finchley bestimmt. Er solle die Gesellschaft repräsentieren, leite die Mitglieder stetig auf das Ziel du führe die Gesellschaft zu neuen Turnieren. Er stehe für die Gesellschaft und vor der Gesellschaft, so Verfehlungen die Gesellschaft treffen. Er übernehme die Anmeldung und sonstige Formalien und entscheide – nach Anhörung eines jeden Ritter – wenn die Gesellschaft auf der Buhurt unterstützt.

Als Schatz und Gesindemeister sei Grimbold von Angarzmingoll benannt. Er verwalte die Gelder der Gesellschaft und übernehme die Zahlungen selbiger. Zudem solle er auf dem Feste Gemeine und Knechte anwerben lassen und die Aufgaben selbiger koordinieren. Ihm gehören das höchste Vertrauen der Gesellschafter und die höchste Verantwortung.

Als Mundschenk sei Kehrik de Vipoint betitelt. Er solle sich um das Essen und die Getränke der Gesellschaft kümmern und das Gesinde anleiten, dass nur gute Speisen den hohen Herren zubereitet werden.

Als Meister der Ehr sei Marvin von Westerhold benannt. Er sorge dafür, dass die Gesellschafter den Tugenden des Reginald folgen, aber nicht in Maßlosigkeit verfallen. So seien anwesenden Damen mit Ehr behandelt, die hohen Herren sollen trotz gutem Wein stetig wehrhaft sein und ein jeder Ritter soll des Nachts seine Bettstatt mit nicht mehr als zwei Frauen teilen. Er solle der Mut und das Gewissen der Gesellschaft sein und ein jeden Amtsträger an der Erfüllung seiner Aufgaben messen.

Als Lagermeister kümmere sich Jacque de Idou um die Suche eines Lagerplatzes, den Aufbau des Lagers und die Ordnung des selbigen. Er leite die Knechte an, die Pferde zu versorgen, auf dass die die Ritter in der Tjost gut tragen können und die Ausrüstung auszubessern.

6. Waffen und Rüstung
Ein jeder hohe Herr sei für seine Wehrhaftigkeit selbst verantwortlich. Die Waffenwahl sei ihm frei gestellt, doch seien zu mindest das ritterliche Schwert und das Schild notwendig. Die Kosten für Waffen und Rüstung seien durch jeden Ritter selbst und nicht durch die Gesellschaft zu tragen. Die Qualität der Waffen und der Rüstung jedes Gesellschafters wird vor der Turnieranmeldung durch den Turniermeister geprüft. Entspricht der Stand nicht der Möglichkeit einem Feldzug zu überstehen, meldet der Turniermeister den hohen Herren nicht beim Turnier an, bis der Standard erreicht wird.

7. Standarten
Ein jeder Gesellschafter sei seines Bruders gleichgestellt. Ein niemand solle seinen Stand über den anderen stellen. Daher sei es die Banner der hohen Herren in Größe und Form gleich. Die Lanze solle der Zentimeter 130 in der Länge, das Banner die Höhe einen, in Breite 90 Zentimeter entsprechen. Sie seien in Einheit nebeneinander aufgestellt, denn ein jeder solle erfahren, dass diese Gesellschaft neben und für einander steht. Das Banner des Heiligen solle hingegen einzig und alleinig hervorstechen, auf dass die Einzigartigkeit des Heiligen erkannt wird.

So schworen die hohen Herren sich mit Herz, Ehre und Leidenschaft im Turnier zu zeigen.

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