Beitrittserklärung der Skandmark zum Bretonischen Reichsverbund

Folgendes Schreiben wurde im September des Jahres 1213 dem skandmärkischen Vertreter der Krone vorgelegt:

 

Im Namen von Richard von York-Kronenburg, Souverän des Bretonischen Reichsverbands, König des Bretonischen Reiches und Bretoniens, Herzzoglicher Prinz von Kronenbrug, Lord Paramound of all his Lords, Rescuer of Aredroque and Liverator of New Havre wird hiermit beurkundet, dass das Königreich Skandmark ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Beitrittspapiers seitens seines derzeitigen Königs, Roderik Aelgson IV, Teil des Bretonischen Reichsverbands wird und fortan Bretonisch-Skandmark heißen soll und nachstehend ebenso bezeichnet wird.

Im Hinblich auf die Arglist der Zeit, zu seinem besseren Schutz und zu Erhaltung der Güter von Bretonisch-Skandmark dankt der bisherige König Roderik Aelgson IV bedingungslos ab und übergibt das Reich in die Obhut der Bretonischen Krone, vertreten durch den anwesenden Lordsire und Lordkanzler Sir Geoffrey of Finchley. Als Regulator für Bretonisch-Skandmark wird Gregorius Karl Leopold von Wahnstein bestimmt. Mit der Übergabe erlöschen alle Ansprüche von Roderik Aelgson bis auf jene, die ihm großzügigerweise trotz seiner schändlichen Taten, nach ausreichender Buße, durch die Bretonische Krone zuteil werden.

Roderik Aelgson IV wird den bretonischen Titel eines Barons erhalten und über die künftige Baronie Westmark, dem westlichen Teil des ehemaligen Vaestragöstalands, im Sinne der Bretonischen Krone herrschen. Die neuen Gesetze für die Baronie wie auch die neuen Grenzen wird der Lordkazler festlegen. Roderik Aelgson IV wird dieses Lehen, welches ihm im Zustand der Bewährung für fünf Jahre übergeben wird, heben und pflegen und den Reichtum der Krone mehren, welches sich in einem festen Jahreszins von Zweihundert Schillignen und dem Zehnt eines jeden Geschäfts, welches innerhalb dieser Baronie getätigt zu werden im Begriff sein wird, ausdrückt und jährlich pünktlich zum Jahresende an die Krone Bretoniens zu entrichten ist. Roderik Aelgson wird den Titel des Barons von Westmark kniend als Lehnstitel vom Lordkanzler Bretoniens entgegen nehmen und den Lehnseid schwören. Die restlichen Ländereien werden der Bretonischen Verwaltung unterstellt. Deren Einnahmen sollen für zwanzig Jahre nach dem Abzug der Kosten und den entfallenden Löhnen zur Erhaltung des Betriebes als Reparation für die durch die skandmarkischen Überflälle auf Bretonien und Bretonische Bürger sowie für den Ausfall der Apfelernte aufgrund des von skandmärkischer Seite verursachten Hummelsterbens verwandt werden.

Nach Ablauf der Bewährungsfrist wird über eine Verlängerung der Lehnszeit durch den König von Bretonien entschieden. Vom heutigen Tage an soll in Bretonisch-Skandmark, Teil des Bretonischen Reichsverbunds, das Bretonische Recht gelten. Eine entsprechende Bulle wird Roderik Aelgson übergeben. Er verpflichtet sich damit auch zur Ausbildung und Einsetzung der Richter, auf dass sie nach Bretonischem Recht urteilen können. Für die Übergangsfrist von zwei Jahren wird Bretonien selbst die Richter stellen, Lordregulatuor Gregorius Karl Leopold von Wahnstein wird hierfür die Anweisungen übernehmen.

Der Bestehende Adelststand wird in die Titelrolle des Bretonischen Reichsverbands aufgenommen. Nach vorangehender Prüfung der Eignung werden die dem ehemaligen König Roderik Aelgson geschworenen Lehnseide durch Lehnseide vor dem Bretonischen König oder dessen Bevollmächtigten erneuert. Die Skandmarkische Flotte wird dem Befehl von Jark Hammerstein, Earl of New Havre, unterstellt. Ebenso die  bestehenden Armeen zu Lande.

Anlässlich der Überführung des Reiches Skandmark in den Bretonischen Reichsverbund ist von Roderik Aelgson ein viertägiges, reichsweites Fest auszurichten, welches eine Reihe von Turneyen beinhalten soll, um den skandmarkischen Rittern Gelegenheit zu geben, ihren Wert für den Bretonischen Reichsverbund unter Beweis zu stellen. Der heutige Tag wird zum Zeichen der Dankbarkeit in Bretonisch-Skandmark zu einem Feiertag ausgerufen, an dem nicht gearbeitet werden darf und an dem die Bürger der Region die Flagge ddes Bretonischen Reichsverbands auf jedem Dorfplatz und auf jeder Burg zu hissen haben.

Roderik Aelgson wird außerdem zur Buße seiner Untaten ein Pilgerzug nach Port Vetnus, der heiligen Stätte des Erscheinens des St. Reginald, auferlegt, welchen er auf seinen eigenen Knien zurückzulegen hat. Während der Seereise ist es ihm überdies nicht gestattet, tagsüber Nahrung oder Wasser oder Wien, auch keinen Met oder Bier oder anderes Gegorenes zu sich zu nehmen. Er darf auch keiner Frau und auch keinem Mann und auch keinem Kind und auch keinem Tier beiliegen oder etwas tun, was er sonst unter Beiligen versteht, weder tags noch nachts. Der Tanz ist ihm verboten, ebenso der Gesang.

Ferner soll sich Roderik Aelgson für die Dauer der Reise in Sack und Asche kleiden um seinem Bedauern über seine Fehltritte Ausdruck zu verlehen und den Bretonischen Tugenden künftig den richtigen Wert beimessen zu können. Danach soll Roderik Aelgson dem König von Bretonien vorstellig werden, demütig sein Haupt vor ihm neigen und das Knie beugen, jede Stufe des Bretonischen Throns küssen um dann seinen vor Lordklazler Geoffrey of Finchley geschworenen Lehnseid vor dem König selbst zu erneuern. Hiernach, das königliche Wohlwollen vorausgesetzt, wird Roderik Aelgson seine Pflichten als königstreuer Bürger des Bretonischen Reichsverbunds und die ihm auferlegten Aufgaben in seinem Lehen aufnehmen und zum Gefallen des Königs und eines jeden aufrechten Bretonen erfüllen.

 

Skandorana, Bretonisch-Skandmark im neunten Monat des Jahres 1213.

 

Der skandmärkische Gesandte warf nach Lektüre diese Briefes diesen unverständlicherweise wortlos auf den Tisch, drehte nicht nur dem anwesendem Lordkanzler, sondern auch der Lady Katalina seine Rücken zu und verliess den Tisch. Sir Maurice Kaspar de Boillon korrigierte diesen Affront durch das Schwert in einer sehr endgültigen Art und Weise.

 

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